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   BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08   

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https://dejure.org/2008,15343
BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08 (https://dejure.org/2008,15343)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2008 - 1 B 2.08 (https://dejure.org/2008,15343)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2008 - 1 B 2.08 (https://dejure.org/2008,15343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Führen der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zu einem Strafklageverbrauch; Bestehen einer rechtlichen Bindung für die Ausländerbehörde an tatsächliche Feststellungen und Beurteilungen des Strafrichters; Inhalt des Anspruches auf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Hinsichtlich der von der Beschwerde behaupteten Verstöße gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) wird nicht substantiiert dargelegt, aus welchem Grund sich dem Berufungsgericht auch ohne entsprechende förmliche Beweisanträge der Klägerin in der mündlichen Verhandlung weitere Sachverhaltsermittlungen hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117 f. - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Er begründet keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts und verpflichtet es auch nicht dazu, den Beteiligten regelmäßig vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287, Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45 ).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Er begründet keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts und verpflichtet es auch nicht dazu, den Beteiligten regelmäßig vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287, Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45 ).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass für die Ausländerbehörde - unbeschadet dessen, dass sie in der Regel von der Richtigkeit einer strafgerichtlichen Entscheidung ausgehen darf - keine rechtliche Bindung an tatsächliche Feststellungen und Beurteilungen des Strafrichters besteht (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 ); das gilt erst recht mit Blick auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
  • BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Soweit die Beschwerde auf eine abweichende Entscheidung in einem Eilverfahren Bezug nimmt, gilt, dass ein gewissenhafter Prozessbeteiligter mit der Möglichkeit einer abweichenden Würdigung der tatsächlichen Umstände in der Hauptsache immer rechnen muss (vgl. Beschluss vom 1. September 1993 - BVerwG 4 B 93.93 - juris), zumal im vorliegenden Fall ein Wechsel des zuständigen Spruchkörpers stattgefunden hatte und in der Beschwerdeentscheidung vom 19. Juni 2002 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids befristet worden war.
  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 981.98
    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Allerdings darf es seine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (Beschluss vom 11. März 1999 - BVerwG 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54).
  • BVerfG, 10.04.1987 - 1 BvR 883/86
    Auszug aus BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
    Er begründet keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts und verpflichtet es auch nicht dazu, den Beteiligten regelmäßig vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287, Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45 ).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    17 Der Senat verweist im Übrigen auf die Begründung der Entscheidung in Sachen der Ehefrau des Klägers (BVerwG 1 B 2.08) vom heutigen Tag und sieht darüber hinaus von einer weiteren Begründung ab (§ 133 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08

    Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom

    Auch ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen sich dem Berufungsgericht insoweit auch ohne entsprechende förmliche Beweisanträge der Klägerin der hilfsweise gestellte Antrag, die Akten des Scheidungsverfahrens beizuziehen, bezieht sich nicht auf die Kontobewegungen und benennt auch keine Tatsache, zu deren Aufklärung die Beiziehung hätte beitragen können in der mündlichen Verhandlung zu diesen Tatsachen eine weitere Sachverhaltsermittlungen hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, vom 4. August 2008 BVerwG 1 B 2.08 und vom 5. November 2008 BVerwG 5 B 89.08 juris).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 5 B 27/08 -, juris (Rdnr. 4), und vom 4. August 2008 - 1 B 2/08 -, juris (Rdnr. 12); OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 - 21 A 1275/07 -, juris (Rdnr. 13, 15); vom 16. November 2006 - 6 A 3356/04 -, juris (Rdnr. 17), vom 16. Dezember 2008 - 6 A 4509/05 -, juris (Rdnr. 23), und vom 18. Dezember 2008 - 6 A 457/07 -, juris (Rdnr. 5).
  • VG Oldenburg, 16.11.2015 - 11 A 2142/15

    Gesellschaft; Gesellschafter; Tierbetreuer; Tierhalter; Tierhaltungsverbot

    Zum einen sind die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht an eine derartige Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht gebunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 B 2.08 - juris, Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15

    "faktischer Inländer"; staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; Recht auf

    Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts führt nicht zu einem Strafklageverbrauch; die Unschuldsvermutung steht wegen des ordnungsrechtlichen Charakters der streitgegenständlichen Entscheidungen nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - juris Rn. 30; Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 B 289.06 - juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 4. August 2008 - 1 B 2.08 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 105/12

    Abgrabung; Vertiefung; Stützmauer; Standsicherheit; Tragfähigkeit; Baugrund

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 5 B 27.08 -, juris (RdNr. 4), und vom 4. August 2008 - 1 B 2.08 -, juris (RdNr. 12).
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